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FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00 |
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FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2001 - 5 K 1647/00 (https://dejure.org/2001,13439)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils eines häuslichen PC
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
- BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02
Papierfundstellen
- DB 2002, 1477
- EFG 2002, 805
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2001 - 5 K 1249/00
Aufwendungen für einen häuslichen PC
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
Abweichend hiervorn hat der Senat mit Urteil vom 24. September 2001 - 5 K 1249/2000 - DStR/E 2001, S. 1143, entschieden, dass bei feststehender beruflicher Nutzung einer häuslichen PC-Anlage wie z. B. bisher schon bei Kfz- und Telefonkosten eine Ausnahme von Aufteilungs- und Abzugsverbot aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zugelassen werden muss und dabei der Anteil der beruflichen Nutzung mit 35 v. H. zu schätzen ist, wenn der Steuerpflichtige keinen konkreten Einzelnachweis zum Umfang der beruflichen Nutzung des häuslichen PC zu führen vermag. - BFH, 15.01.1993 - VI R 98/88
Anschaffungskosten für einen typischen Spielecomputer regelmäßig keine …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
Dabei muss im Hinblick auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG regelmäßig nicht nur feststehen, dass ein häuslicher PC tatsächlich beruflich genutzt wird, sondern auch dass die private Nutzung vernachlässigbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 98/88, BStBl II 1993, 348 …und vom 3. September 1995, VI R 40/95, BFH/NV 1996, 207). - BFH, 22.09.1995 - VI R 40/95
Aufwendungen für einen Computer als Werbungskosten
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.11.2001 - 5 K 1647/00
Dabei muss im Hinblick auf das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG regelmäßig nicht nur feststehen, dass ein häuslicher PC tatsächlich beruflich genutzt wird, sondern auch dass die private Nutzung vernachlässigbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 15. Januar 1993 VI R 98/88, BStBl II 1993, 348 und vom 3. September 1995, VI R 40/95, BFH/NV 1996, 207).
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2184/02
Computertisch als GWG absetzbar
Nach der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteile vom 14.09.2001 5 K 1249/00, EFG 2001, 1595 ; vom 22.11.2001 6 K 1024/00, EFG 2002, 250 und vom 26.11.2001 5 K 1647/00, EFG 2002, 805 ) ist ein beruflich veranlasster Anteil für die Nutzung des Computers zu schätzen, der sich in der Bandbreite von 35 % bis 50 % bewegen kann.Dem Ansatz im Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26.11.2001 (EFG 2002, 805 ) Euro 35 v.H. - folgt der Senat nicht.
- BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02
Arbeitsmittel - privat angeschaffter PC
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 805 veröffentlicht.